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Ihr Steuervorteil


Ihr Steuervorteil

Eine Denkmalschutzimmobilie ist eine lukrative, steuerlich begünstigte und inflationsgeschützte Anlage, welche in jeder Altersvorsorgestrategie enthalten sein sollte.

 

Den Erwerber, egal ob Eigennutzer oder Vermieter, einer denkmalgeschützten Immobilie unterstützt der Staat mit hohen steuerlichen Förderungen. Bei einer denkmalgeschützten Immobilie bilden dafür die Paragraphen 7i, 7h und 10f des Einkommensteuergesetzes die Rechtsgrundlage.

 

Der Gesetzgeber ermöglicht es, die förderungsfähigen Sanierungskosten welche bis zu 90 Prozent des Gesamtkaufpreises betragen können, binnen 12 Jahren für Vermieter bzw. 10 Jahren für Eigennutzer zu 100 Prozent als Werbungskosten auf ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Besonders begünstigt wird dieser Vermögensaufbau noch dadurch, dass die „Steuersenkenden“ Werbungskosten sofort als Freibetrag geltend gemacht werden können. Dies führt zu einer sofortigen Nettolohnerhöhung, welche diesen Vermögensaufbau aus dem „BRUTTOGEHALT“ ermöglicht und damit entgegen allen anderen Anlagestrategien im Vorteil ist.

 

Die Aufteilung der Werbungskosten verteilen sich wie folgt: Als Kapitalanleger bzw. Vermieter können Sie in den ersten 8 Jahren jeweils 9% und in den darauf folgenden 4 Jahren jeweils 7% der Sanierungskosten als Werbungskosten von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Als Grundlage hierfür dient die endgültige Denkmalschutzbescheinigung durch die untere Denkmalschutzbehörde, welche nach der Fertigstellung und Übergabe für den Eigentümer erstellt wird.

Bis zur endgültigen Erstellung dieser notwendigen Bescheinigung wird eine vorläufige Bescheinigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde mit einem Sicherheitsabschlag von ca. 10 Prozent erstellt.

 

Zusätzlich zu diesen Werbungskosten (Denkmal-AfA) können weitere Verluste aus Vermietung und Verpachtung ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, wie bei jeder anderen Immobilie auch.

Hier gilt: die Differenz zwischen der tatsächlichen Jahresmiete und den jährlichen Kosten für Darlehenszinsen sowie der Gebühr für die Verwaltung Ihrer Wohneinheit sind als Werbungskosten abzugsfähig.

 

Doch damit ist die staatliche Begünstigung noch nicht zu Ende. Weiterhin ist es möglich die Anschaffungskosten des Altgebäudeanteils 40 bzw. 50 Jahre lang abzuschreiben. Es gelten auch hier die linearen Abschreibungsregeln, das heißt: "Dass Immobilien die bis einschließlich Baujahr 1924 entstanden sind 40 Jahre lang zu 2,5% abgeschrieben werden können und diejenigen, die ab 1925 erbaut wurden mit 2% über 50 Jahre".

 

Diese Zahlenbeispiele verdeutlichen, dass es durchaus von Vorteil ist eine denkmalgeschützte Immobilie zu erwerben, da hier geringere Anschaffungskosten für Grundstück und Altgebäude gegenüber den Sanierungskosten stehen, welche den größten Teil des Kaufpreises und damit Ihrer steuerlichen Förderung ausmachen.

 

Liquiditätsberechnung

 

Einnahmen: Miete, Steuervorteil aus der Abschreibungsmöglichkeit gem. § 7h/ § 7i, 10f , negativ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für Vermieter (Differenz zw. Zinsen und Miete)

Ausgaben: Darlehenszinsen, Tilgung, Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklage

Differenzsumme: Ihr tatsächlicher Investitionsaufwand

 


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