
Denkmalimmobilien sind nicht nur die letzte Steuerspar-Bastion. Sie sind Immobilien der Premium Klasse, die für den Anleger durch die steuerlichen Begünstigungen wesentlich attraktiver sind als andere Anlageformen. Die Vermögensbildung durch Immobilien besitzt den entscheidenden Vorteil, vor den Risiken der Inflation geschützt zu sein.
Der Denkmalschutz in Deutschland verfolgt das Ziel, Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Denn das kulturelle Erbe ist für unsere Gesellschaft außerordentlich wichtig, um sich mit unserer Geschichte zu identifizieren und dadurch eine gesellschaftliche Identität zu bilden. Schöne alte Gebäude in innerstädtischen Toplagen werden in enger Zusammenarbeit mit der Behörde für Denkmalschutz durch ihre Umnutzung zu Wohnzwecken als Kulturgut bewahrt und stellen gleichzeitig eine reizvolle Kapitalanlage dar.
Damit ein Objekt durch das Amt für Denkmalschutz das Prädikat "Baudenkmal" erhält müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu muss das Investitionsobjekt im Landesverzeichnis der denkmalgeschützten Objekte aufgeführt sein. Ist die Immobilie als Denkmal eingestuft, können alle nachgewiesen Kosten im Rahmen der Sanierung, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Objektes stehen und die vom Amt für Denkmalschutz genehmigt worden sind, als Werbungskosten anerkannt werden. Diese so genannten Sanierungskosten sind innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich absetzbar. Je höher also der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes ist, desto höher sind damit auch die vom Kapitalanleger anzusetzenden Werbungskosten und die daraus resultierende Steuerersparnis.