
Denkmalimmobilien sind nicht nur attraktiv anzuschauen sondern auch Investments mit besonderen Schutz des Staates. Somit kann man nicht nur sich Vermögen sicher aufbauen sondern dabei noch kräftig Steuern sparen!
Es sind die historisch gewachsenen Viertel, die uns magisch anziehen. Mit ihren Ensembles ehrwürdiger Häuser verleihen sie unseren Städten ein Gesicht. Denn Bauten mit hundert oder mehr Jahren Geschichte haben vieles, was wir an modernen Gebäuden oft vermissen: Persönlichkeit, Charakter und Profil.
In der heutigen krisengeschüttelten Zeit, in der die Vermögenssicherung und das Setzen auf echte Werte mehr denn je zählen, ist die inflationsgeschützte und krisensichere Immobilie nicht weg zu denken und einer der wesentlichen Grundpfeiler der optimalen und durchdachten Vorsorge und Anlagestrategie.
Denkmalimmobilien sind nicht nur die letzte Steuerspar-Bastion. Sie sind besondere Wohnimmobilien der Premium Klasse, die für den Anleger, bedingt durch die steuerlichen Begünstigungen gem. § 7i, 7h, 10f EstG., wesentlich attraktiver sind als alle andere Anlageformen. Die Vermögensbildung durch Immobilien besitzt den entscheidenden Vorteil, vor den Risiken einer Inflation geschützt zu sein.
Der Denkmalschutz in Deutschland verfolgt das Ziel, Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Schöne alte erhaltungswürdige Gebäude werden in enger Zusammenarbeit mit der Behörde für Denkmalschutz durch ihre Umnutzung zu Wohnzwecken als Kulturgut bewahrt und stellen gleichzeitig eine reizvolle Kapitalanlage dar. Damit ein Objekt durch das zuständige Amt für Denkmalschutz das Prädikat „Baudenkmal“ erhält müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu muss das Investitionsobjekt im Landesverzeichnis der denkmalgeschützten Objekte aufgeführt sein. Ist die Immobilie als Denkmal eingestuft, können alle nachgewiesen Kosten im Rahmen der Sanierung, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Objektes stehen und dazu vom Amt für Denkmalschutz genehmigt worden sind, als Werbungskosten anerkannt und steuerlich geltend gemacht werden. Die von der Denkmalbehörde bescheinigten Sanierungsaufwendungen sind dann für Kapitalanleger (Vermieter) innerhalb von 12 Jahren gemäß § 7i EstG. zu 100% und für Eigennutzer zu 90% über 10 Jahre steuerlich absetzbar. Je höher also der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes ist, desto höher sind damit auch die vom Kapitalanleger oder Eigennutzer anzusetzenden Werbungskosten und die daraus resultierende Steuerersparnis.
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